Energieberatung

Energetische Gebäudesanierung

Energieausweis

Wie jedes neu errichtete Gebäude benötigt auch jedes Bestandsgebäude, das verkauft oder vermietet werden soll, einen Energieausweis nach § 16-21 Energieeinsparverordnung (EnEV). Damit soll dem Erwerbs- oder Mietinteressenten die Möglichkeit gegeben werden, die energetische Qualität von Liegenschaften zu vergleichen. Ausschlaggebend ist die Energiebedarfs- oder Energieverbrauchskennzahl in Kilowattstunden pro m² Bezugsfläche und Jahr. Hilfsweise ist noch eine Einstufungsskala von A bis H angegeben, ähnlich wie bei Elektrogeräten.

Wir erstellen für Ihr Wohn- und Nichtwohngebäude den notwendigen Energieausweis. Dieser ist zehn Jahre gültig.

Sanierungsfahrplan nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg

Jeder Eigentümer, der in einem Gebäude die Heizung tauscht, ist verpflichtet, 15% des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energiequellen zu decken. Das Gesetz lässt vielfältige Möglichkeiten zur Erfüllung dieser Pflicht zu. So kann der Eigentümer mit einer solarthermischen Anlage, mit Photovoltaik, einer Wärmepumpe oder nachwachsenden Rohstoffen diese Pflicht erfüllen. Ersatzweise können auch Dämmmaßnahmen angerechnet werden. Beliebt ist die Möglichkeit, die Pflicht über einen 10%-igen Biogas oder Bioölanteil zu erfüllen und die restlichen 5% durch einen Sanierungsfahrplan für das Gebäude abzudecken.

Wir beraten Sie, welche Maßnahme oder Maßnahmenkombination für Ihr Gebäude am wirtschaftlichsten sind und erstellen gegebenenfalls einen Sanierungsfahrplan gemäß Sanierungsfahrplanverordnung.

KfW-Förderungen für energetische Sanierungsvorhaben

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt Ihr Sanierungsvorhaben durch einen Direktzuschuss (in der Regel 20% der Investitionssumme) oder ein zinsgünstiges Darlehen, verbunden mit einem Tilgungszuschuss. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Einzelmaßnahmen, wie z. B. einen Heizungstausch oder eine Dachsanierung vornehmen oder einen KfW-Effizienzhausstandart erreichen wollen. Für die Beantragung und Baubegleitung ist die Beauftragung zertifizierter Energieberater zwingend notwendig.

Wir beraten Sie im Vorfeld Ihrer Maßnahmen und führen die Beantragung, Baubegleitung und Dokumentation nach den Vorgaben der KfW durch. Die Kosten des Energieberaters fördert die KfW mit einem Zuschuss in Höhe von 50% des Honorars.